
Förderprogramme für ein barrierefreies Zuhause
Förderprogramme spielen eine entscheidende Rolle, wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität weiterhin sicher und selbstständig in ihren eigenen vier Wänden leben möchten. Damit notwendige Anpassungen an Wohnung oder Haus nicht an den Kosten scheitern, stellen Pflegekassen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Gerade bei Maßnahmen im Badezimmer oder im Zugangsbereich der Wohnung können Zuschüsse helfen, Barrieren zu reduzieren und den Alltag spürbar zu erleichtern.
Wer kann Förderprogramme beantragen?
Grundsätzlich können Personen mit anerkanntem Pflegegrad Förderprogramme der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Gefördert werden sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, also bauliche Veränderungen, die Sicherheit erhöhen, Unfälle verhindern oder die tägliche Pflege erleichtern. Auch Angehörige können im Namen der pflegebedürftigen Person Förderprogramme beantragen.
Welche Maßnahmen werden von Förderprogrammen unterstützt?
Förderprogramme decken eine Vielzahl baulicher Anpassungen ab, die die Bewegungsfreiheit verbessern oder Hindernisse beseitigen. Typische Beispiele sind:
- Einbau einer barrierefreien, bodengleich begehbaren Dusche
- Umgestaltung oder Vergrößerung des Badezimmers
- Installation von Haltegriffen und Stützsystemen
- Rutschhemmende Bodenbeläge
- Türverbreiterungen für Rollstühle oder Rollatoren
- Optimierte Schalter- und Steckdosenpositionen
- Schwellenbeseitigung in Wohn- und Eingangsbereichen
- Maßnahmen im Außenbereich wie Wege, Rampen, Geländer oder Stufenanpassungen
Beispiel: Barrierefreies Bad durch Förderprogramme
Ein barrierefreies Badezimmer erhöht Komfort und Sicherheit – unabhängig vom Alter. Förderprogramme unterstützen besonders häufig den Einbau einer bodengleichen Dusche, die ohne Stolperkante zugänglich ist. Zudem werden rutschhemmende Fliesen, Bewegungsflächen, Haltegriffe, gut platzierte Bedienelemente und ergonomische Waschplatzhöhen gefördert. Solche Maßnahmen schaffen nicht nur Sicherheit, sondern auch einen modernen, optisch ansprechenden Wohlfühlraum.
Wie stellt man einen Antrag für Förderprogramme?
Der Antrag wird direkt bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Jede Pflegekasse hat dafür spezielle Pflegeberater bzw. Pflegebeauftragte. Die Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners kann leicht über einen Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt und genehmigt werden. Nachträglich eingereichte Anträge werden in der Regel abgelehnt. Zur Prüfung nutzt die Pflegekasse oft ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Pflegekassen können pro Maßnahme Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro gewähren. Dieser Betrag gilt pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im selben Haushalt, können Förderprogramme unter bestimmten Bedingungen kumuliert werden.
Informationen zu sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stellen die Pflegekassen der jeweiligen Krankenkassen bereit.
Als Beispiel bietet die AOK auf ihrer Website ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten für Wohnraumanpassungen und barrierefreie Umbauten:
Wohnraumanpassungen und Barrierefreiheit – AOK Pflegekasse
Die konkreten Voraussetzungen, Förderhöhen und Abläufe können je nach Pflegekasse variieren.
Besonderheiten in Eigentümergemeinschaften
Bei Eigentumswohnungen gelten häufig zusätzliche Vorgaben, da bauliche Eingriffe in gemeinschaftliches Eigentum (z. B. Treppenhaus, Außenanlagen oder Leitungen) zustimmungspflichtig sein können. Vor Beginn der Arbeiten sollte daher geprüft werden, welche Genehmigungen notwendig sind und wer innerhalb der Eigentümergemeinschaft verantwortlich ist.
Fazit
Förderprogramme ermöglichen vielen Menschen eine sichere, barrierefreie Wohnsituation und verbessern Selbstständigkeit und Lebensqualität. Mit den Zuschüssen der Pflegekassen lassen sich zahlreiche Maßnahmen finanziell abfedern, sodass Betroffene und Angehörige rechtzeitig passende Lösungen umsetzen können.